Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und beitragsfrei. Diese errechnet sich jeweils anteilig zum Grundlohn unterschiedlich für Nachtarbeit ab 20 Uhr bzw. 0 Uhr, Sonntagsarbeit, und Feiertage I und II. Für den Grundlohn gelten wiederum unterschiedliche Höchstgrenzen für die Steuer- und SV-Beitragsfreiheit der darauf berechneten SFN-Zuschläge.

Diese und weitere gesetzliche Vorgaben haben zur Folge, dass die Abrechnung von SFN-Zuschlägen zu den kompliziertesten Aufgaben im Lohnbüro gehört.

Das XBA Personalwesen unterstützt und vereinfacht diese Aufgaben erheblich durch das mitgelieferte SFN-Lohnartmodell. Dieses Modell umfasst eine Reihe von Erfassungs- und Folgelohnarten, Summenspeicher und eine Buchungszeile.

Die Lohnarten können Sie, falls dies noch nicht geschehen ist, über eine entsprechende Importfunktion einfach in Ihren Datenbestand übernehmen.

Diese und weitere Schritte zur Vorbereitung und Abrechnung sind in einem Infoblatt „SFN-Zuschläge abrechnen“ detailliert erläutert. Die PDF können Sie über die Hilfefunktion (Infoblätter & Demofilme) herunterladen.