Basiszinssatz, Verzugszinsen, Mahnverfahren

Das XBA Rechnungswesen kann Verzugszinsen für die Offenen Posten berechnen und in der Mahnung ausweisen. Dabei werden die Offenen Posten sowie Teilzahlungen anteilig berücksichtigt. In den Stammdaten des Mahnverfahrens geben Sie den geltenden Zinssatz an, für einzelne Mahnstufen kann dann die Verzugszinsenberechnung aktiviert bzw. deaktiviert werden.

Verbraucher oder Geschäftskunde?

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Vom 01.017.2024 bis 30.06.2024 gilt ein Basiszinssatz von 3,62 %.
(01.07.2023 bis 31.12.2023: 3,12 %)

Daraus ergeben sich folgende Verzugszinsen für das erste Halbjahr 2024:
für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 8,62 % (Basiszins + 5 %)
für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB):
Schuldverhältnisse bis 29.07.2014: 11,62 % (Basiszins + 8 %)
Schuldverhältnisse ab 29.07.2014: 12,62 % (Basiszins + 9 %)

Im XBA Rechnungswesen ist ein Standard-Mahnverfahren mitgeliefert. Richten Sie für die Verzugszinsenberechnung am besten einfach zwei zusätzliche Mahnverfahren ein, zum Beispiel:

„Mahnung_Endverbraucher“ (mit z.Zt. 8,62 % Verzugszinsen)
„Mahnung_Geschäftskunden“ (mit z.Zt. 12,62 % Verzugszinsen für Schuldverhältnisse, die ab dem 29.07.2014 entstanden sind)

Aktualisieren Sie die Zinssätze bei Änderungen zum 1. Januar und 1. Juli.

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf dieser Seite, aber auch auf der Website der Deutschen Bundesbank oder in der Wikipedia  (siehe oben rechts). Dort sind auch die Basiszinssätze zurückliegender Zeiträume aufgeführt.1